Verein

Gemäß §1 des bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Gemeinde für den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung in ihrem Wirkungskreis verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat sie in den Grenzen Ihrer Möglichkeiten Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten. Laut §5 BayFwG stellt der Feuerwehrverein in der Regel die Einsatzkräfte.

Unabhängig vom Einsatzdienst gibt es passive sowie fördernde Mitglieder, die den Verein durch Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützen. Der Verein wiederum unterstützt die aktive Mannschaft finanziell bei diversen Beschaffungen.

Zusätzlich trägt der Feuerwehrverein dazu bei, dass Traditionen und Brauchtumspflege weitergelebt werden.

Weitere Infos zu unserem Feuerwehrverein findet ihr hier:

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Jahresberichte

Chronik